Alle mit einem Überdruck von 1 bar betrieben Wasserbadbrennereien, müssen nach der europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU gebaut werden und eine CE-Kennzeichnung nach dieser Richtlinie aufweisen. Ohne diese Kennzeichnung ist nur ein Betriebsdruck von max. 0,5 bar zulässig.
Selbstverständlich erfüllt Müller GmbH Brennereianlagen alle die im Rahmen dieser Zertifizierung geforderten Bestimmungen und Anforderungen.